Fotos aus der Natur

 

Fotoalbum
Bildergalerie von Bruno Taut und Franz Mutzenbecher siehe: https://photos.app.goo.gl/5D63yipr4a8ShVsG9

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Artikel 25) der Vereinten Nationen vom 10.12.1948 gilt selbstverständlich auch für Geflüchtete (refugees)

1. Jeder Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard, der Gesundheit und Wohl für sich selbst und die eigene Familie gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.


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